2. Die Pensionskasse der C., handelnd durch D. AG bezahlt Herrn A. innert 30 Tagen seit Unterzeichnung den einmaligen Betrag von CHF 50'000.- als Entschädigung für die im Hinblick auf eine höhere Altersrente getätigten Dispositionen. 3. Die Pensionskasse der C., handelnd durch D. AG bezahlt Herrn A. an seine Anwaltskosten einen einmaligen Betrag von höchstens CHF 5'000.- inkl. MWST und Auslagen innert 30 Tagen nach Vorlage der Honorarnote. 4. Mit Abschluss dieses Vergleichs erklären sich die Parteien per Saldo aller sich aus den falschen Angaben zur Rentenhöhe ergebenden Ansprüche vollständig auseinandergesetzt.