"Die Pensionskasse der C., handelnd durch D. AG hat Herrn A. bei der Rentenvorausberechnung aufgrund eines Fehlers des Computerprogramms falsche Angaben zur Rentenhöhe gemacht. Mit vorliegendem Vergleich bereinigen die Parteien dieses Versehen und kommen wie folgt überein: 1. Herr A. akzeptiert eine jährliche Altersrente der Pensionskasse der C. unter Berücksichtigung des am 20. Oktober 2016 erfolgten Einkaufs von CHF 99'097.55 von CHF 89'304.- bis 30. November 2026 und von CHF 61'104.- ab 1. Dezember 2026 zzgl. Kinderrenten.