4.2. Die Abteilung Steuern der Gemeinde Q. (vgl. Vernehmlassung vom 22. Februar 2021) und das Kantonale Steueramt (vgl. Vernehmlassung vom 25. Februar 2021) beantragen, es seien davon CHF 3'642.00 zum Abzug zuzulassen. Die Vertreterin der Rekurrenten stimmt diesem Antrag mit Schreiben vom 10. Juni 2022 zu. 4.3. Es liegen also übereinstimmende Anträge vor.