3.2. Die Abteilung Steuern der Gemeinde Q. (vgl. Vernehmlassung vom 22. Februar 2021) und das Kantonale Steueramt (vgl. Vernehmlassung vom 25. Februar 2021) beantragen in diesem Punkt die Gutheissung des Rekurses. 3.3. Es liegen also übereinstimmende Anträge vor.