4.6.3. Die Zahlungen von C. zugunsten von E. für Selbstbehalte von CHF 80.00, Medikamente / Apothekerkosten von CHF 79.00, zwei G.-Tageskarten für die Schnupperlehre von CHF 24.00, Krankenkassenprämien VVG von CHF 244.00, nicht versicherte Gesundheitskosten / Zahnspange von CHF 174.00 sowie die IV-Ergänzungsversicherung von CHF 281.00 sind belegmässig nachgewiesen. Im Weiteren hat die Rekurrentin nicht explizit bestritten, dass sie mit diesen Ausgaben für den Unterhalt von E. einverstanden war.