Transportmittel CHF 71.00 Sonstiges CHF 16.00 Krankenkassenprämie VVG CHF 244.00 Nicht versicherte Gesundheitskosten / Zahnspange CHF 174.00 IV Ergänzungsversicherung CHF 281.00 Total CHF 3'008.00 2.3.2. Im Gegensatz zur Veranlagung rechnete die Vorinstanz die Zahlungen von C. im Zusammenhang mit den beiden F.-Tickets von CHF 53.00 sowie dem Parfum von CHF 90.00 nicht als steuerbares Einkommen bei der Rekurrentin auf.