Einkommen steuerbar CHF 37'509 Einkommen satzbestimmend CHF 37'509 4. Der Rekurrentin sei zwecks Wahrung des rechtlichen Gehörs im Rekursund Beschwerdeverfahren Akteneinsicht in die Steuerunterlagen des Kindsvaters im Zusammenhang mit den zusätzlich geltend gemachten Kosten für den gemeinsamen Sohn für das Steuerjahr 2019 zu gewähren; 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Rekursgegners bzw. der Beschwerdegegnerin.' und folgendem PROZESSUALEN ANTRAG