4.2.6. 4.2.6.1. Von den gesamten Kosten eines Kindes sind die Kinderzulagen abzuziehen, weil sie nicht von den Eltern erbracht werden (VGE vom 7. Dezember 2000 [BE.1999.000146]). Dasselbe muss auch für die Ausbildungszulagen gelten. -6-