"1. Der Einspracheentscheid vom 28. September 2021 sei aufzuheben und das steuerbare Einkommen sei mit CHF 58'200.00 festzusetzen. Das steuerbare [recte: satzbestimmende] Vermögen sei mit CHF 772'000.00 festzusetzen. 2. Formeller Antrag: Sofern dem Antrag nicht aufgrund der Akten vollauf entsprochen werden kann, wird eine Einspracheverhandlung beantragt." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.