3. Mit Entscheid vom 28. September 2021 wies die Steuerkommission Q. den Antrag auf Gewährung je eines Kinderabzuges für die beiden Töchter ab und gewährte je einen Unterstützungsabzug von CHF 2'400.00. 4. Den Einspracheentscheid vom 28. September 2021 (Zustellung am 30. September 2021) hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 25. Oktober 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellt die folgenden Anträge: