1. Der Angeklagte wird wegen versuchter Steuerhinterziehung der Kantonsund Gemeindesteuern 2011 zu einer Busse von CHF 12'080.00 verurteilt. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 1'300.00, der Kanzleigebühr von CHF 275.00 und den Auslagen von CHF 209.60, insgesamt CHF 1'784.60, werden zu 80 % mit CHF 1'427.70 dem Angeklagten auferlegt. Der Rest wird auf Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 700.00 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: den Vertreter des Angeklagten (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. Rechtsmittelbelehrung