Der Angeklagte hat anlässlich der Verhandlung glaubhaft dargelegt, dass sich seine finanziellen Verhältnisse (mindestens vorübergehend) verschlechtert haben. Er hat ausgeführt, er habe 2014 die Landwirtschaft und auf den 1. Januar 2022 die E. GmbH dem Sohn übergeben. Er habe aktuell keinen Lohn und beziehe noch keine Rente. Er werde erst im August 2022 ordentlich pensioniert (Protokoll, S. 12). Die Strafempfindlichkeit des Angeklagten hat sich somit aufgrund der Verschlechterung seiner finanziellen Situation gegenüber der vorinstanzlichen Beurteilung etwas erhöht. Demzufolge müsste die Busse bei vollendeter Steuerhinterziehung ermessensweise um rund 10 % reduziert werden.