10.6.7. Das KStA berücksichtigte die Höhe des hinterzogenen Steuerbetrages bzw. die Höhe des hypothetischen Steuerausfalls als strafmindernd. Bei einem hypothetischen Steuerausfall von vorliegend CHF 30'204.50 kann nicht mehr von einer geringfügigen Hinterziehung gesprochen werden. Allerdings gilt es zu beachten, dass die Busse bei der Steuerhinterziehung - 19 -