10.4.2. Nachdem sich keine Anhaltspunkte dafür finden, dass die rechtkräftige Veranlagung 2011 und die darauf gestützte Nachsteuerberechnung des KStA von CHF 30'204.50 unzutreffend wären, kann auf diese abgestellt werden. Bei einem Verschuldensanteil des Angeklagten von 100 % ergibt sich folglich ein hypothetischer Steuerausfall von CHF 30'204.50 (Berechnung Nachsteuer Kantons- und Gemeindesteuer, S. 1).