Der Angeklagte ist als Geschäftsführer der Einzelunternehmung F. und (seit Gründung) auch der E. GmbH tätig, also in der Landwirtschaft und auf dem Kompostierplatz. Wie der Angeklagte selbst ausführt, hat er die Handelsschule in R. absolviert und konnte sich dort auf Landwirte zugeschnittene, betriebswirtschaftliche Kenntnisse aneignen (Protokoll, S. 11 und 16). Somit hatte der Angeklagte die notwendige fachliche Ausbildung bzw. die buchhalterischen Kenntnisse, zumindest die Zahlen des Abschlusses der Buchhaltung 2010 bzw. des Kaufvertrags der Maschinen vom 21. Juni 2011 mit denjenigen der Eröffnungsbilanz 2011 zu vergleichen und die nötigen Schlüsse daraus zu ziehen.