Eine Bilanzänderung kann nur durch den Steuerpflichtigen selbst vorgenommen werden und ist nur bis zur Einreichung der Steuererklärung bzw. der Bilanz zugelassen. Somit hätte die Steuerkommission Q. aufgrund der mit zulässigen Werten eingereichten Bilanz per 31. Dezember 2010 eine Bilanzänderung nicht zulassen können.