Er habe jeweils die von seinem Treuhänder, C., zugestellten Buchhaltungsunterlagen und die darauf basierende Steuererklärung einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und erst anschliessend den Steuerbehörden eingereicht. Gerade bei Situationen wie der vorliegenden komplexen Überführung eines Teilbetriebes in eine neu zu gründende juristische Person, bei denen der Steuerpflichtige gar nicht in der Lage sei, die Buchhaltung selbständig zu erstellen, sei er umso mehr auf seine Hilfspersonen angewiesen gewesen. Er habe sich fachliche Unterstützung geholt und von seinem Buchhalter die mit der Gründung der E. GmbH resp.