Erst nach Intervention des Gemeindesteueramtes Q. seien in der Einzelfirma über das Hilfskonto Nr. 1140 sämtliche auf die E. GmbH übertragenen Elemente im Umfang von CHF 190'000.00 ausgebucht und bei der E. GmbH über das Hilfskonto Nr. 2240 in derselben Höhe wieder eingebucht worden. Wären – wie im Vertrag vorgesehen – stille Reserven auf die E. GmbH übertragen worden, hätte der Wert der Einbuchungen bei der E. GmbH dem Buchwert der übertragenen Maschinen bei der Einzelfirma entsprechen müssen und die latente Steuerlast wäre auf die E. GmbH übergegangen.