sei korrekt und zulässig. Der Buchwert sämtlicher übertragenen Maschinen habe gemäss Abschluss der Einzelfirma per 31. Dezember 2010 aber nur CHF 184'305.00 betragen. In der ursprünglich eingereichten Jahresrechnung 2011 der E. GmbH seien Werte im Gesamtbetrag von CHF 310'000.00 eingebucht worden. Erst nach Intervention des Gemeindesteueramtes Q. seien in der Einzelfirma über das Hilfskonto Nr. 1140 sämtliche auf die E. GmbH übertragenen Elemente im Umfang von CHF 190'000.00 ausgebucht und bei der E. GmbH über das Hilfskonto Nr. 2240 in derselben Höhe wieder eingebucht worden.