Im Kaufvertrag betreffend die von der E. GmbH übernommenen Maschinen sei ein Kaufpreis von gesamthaft CHF 310'000.00 festgelegt und festgehalten worden, dass die Preise stille Reserven bewirken, welche bewusst der E. GmbH übertragen würden (vgl. Ziffer IV.2. des Kaufvertrages). Mit dieser Formulierung habe der Treuhänder beim Angeklagten den Eindruck erweckt, eine allfällige Differenz im Abschluss 2010 zu den Werten der Eröffnungsbilanz der E. GmbH per 1. Januar 2011 -6-