3.2. Der Angeklagte lässt mit Stellungnahmen vom 21. März 2017 und vom 19. Januar 2022 sowie Einsprache vorbringen, er habe einen landwirtschaftlichen Betrieb sowie einen Kompostierplatz in der Form einer Einzelfirma betrieben. Im Jahr 2011 sei dieses Einzelunternehmen aufgeteilt und der Teilbetrieb Kompostierplatz in die Mitte 2011 rückwirkend per 1. Januar 2011 gegründete E. GmbH eingebracht worden. Der Angeklagte habe die Buchhaltung seiner Einzelfirma und auch die Bearbeitung seiner persönlichen Steuererklärung im Jahr 2011 wie zuvor seit rund 20 Jahren durch seinen Treuhänder, C., ausführen lassen. In diesen Jahren sei er ein zufriedener Kunde seines Treuhänders gewesen.