2. Mit Schreiben vom 21. März 2017 liess A. zur Angelegenheit Stellung nehmen. 3. Mit Strafbefehl vom 7. April 2017 auferlegte das KStA A. wegen versuchter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindessteuern 2011 eine Busse von CHF 15'102.30. 4. Gegen den Strafbefehl liess A. mit Schreiben vom 4. Mai 2017 Einsprache erheben und folgende Anträge stellen: "1. In Gutheissung der Einsprache sei der Strafbefehl vom 7. April 2017 wegen versuchter Steuerhinterziehung der direkten Kantons- und Gemeindesteuern 2011 aufzuheben und auf die Ausfällung einer Busse zu verzichten.