1. Das Gemeindesteueramt Q. meldete dem Kantonalen Steueramt, Sektion Rechtsdienst, Bereich Nachsteuern und Bussen (im Folgenden: KStA), dass A. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit von CHF 125'696.00 sowie Vermögen von CHF 119'361.00 in der Steuererklärung 2011 nicht deklariert habe. Die Steuerkommission Q. nahm die entsprechenden Aufrechnungen im Veranlagungsverfahren vor. Mit Schreiben vom 14. März 2017 teilte das KStA A. mit, es müsse angenommen werden, dass er versucht habe, Steuern zu hinterziehen. Daher werde ein Bussenverfahren eröffnet. Gleichzeitig wurde ihm bis zum 11. April 2017 Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einreichung sachdienlicher Unterlagen gegeben.