Gemäss Merkblatt NL 1/2007 ist für die Berechnung der 0,8 % die MWSt vom Kaufpreis abzuziehen. Folglich ist die Berechnung des LE KStA im Bericht vom 1. April 2021 entsprechend zu korrigieren und die MWSt abzuziehen. Vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2017 galt der Normalsatz von 8,0 %, entsprechend CHF 3'960.00. Folglich beträgt der Privatanteil anhand der pauschalen MWSt-Methoden-Berechnung von 0,8 % rund CHF 4'372.00 (CHF 49'500.00 ./. CHF 3'960.00 = CHF 45'540.00 : 100 x 0.8 x 12). 6.3. 6.3.1. Wird ein Privatanteil aufgerechnet, ist jedoch der Abzug der Kosten für die Zurücklegung des Arbeitsweges möglich (RGE vom 22. März 2012 [3-RV. 2011.14])