6.2. 6.2.1. Vorliegend ist unbestritten, dass der Jeep des Rekurrenten dem Geschäftsvermögen zuzuweisen ist. Die Steuerkommission Q._____ ist gestützt auf dem Bericht des LE KStA vom 1. April 2021 der Ansicht, dass auf den Kosten des Geschäftsfahrzeugs ein Privatanteil zu berücksichtigen sei, da es der allgemeinen Lebenserfahrung entspreche, dass Geschäftsfahrzeuge auch privat genutzt werden. Insbesondere benötigt der Rekurrent das Fahrzeug auch, um den Arbeitsweg während 150 Arbeitstagen zurückzulegen. Diese könne er nicht mit dem Fahrzeug (Toyota) der Rekurrentin, die dieses ihrerseits während 176 Arbeitstagen für den Arbeitsweg nutze, zurückgelegt haben.