5.5. Zudem ist mit der Annahme des FABI auf kantonaler Ebene ab Steuerperiode 2017 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten (vgl. Erw. 6.3.2.). Bei - 10 - einer Gesetzesänderung kann man sich nicht mehr auf den Vertrauensschutz berufen. 6. 6.1. Der Privatanteil an den Autokosten kann gemäss Merkblatt NL 1/2007 entweder auf Grund der tatsächlichen Kosten anhand des ausgewiesenen, privat gefahrenen Kilometeranteils berechnet, oder pauschal mit 0,8% des Kaufpreises (exkl. MWST) oder einem Drittel bis der Hälfte der ausgewiesenen Gesamtkosten erfasst werden, mindestens aber mit CHF 150.00 pro Monat und Fahrzeug.