Der Rekurrent habe im Jahr 2017 ein neues Fahrzeug gekauft und den Toyota gemäss Einspracheentscheid 2014 ausgebucht. Um zukünftige Diskussionen über den Privatanteil Auto entgegenzuwirken, sei der Privatanteil gemäss Mehrwertsteuer (MWST)- Methode berechnet sowie die gewährten Berufsauslagen aufgerechnet worden. 4.7. Zusammenfassend strittig ist insbesondere der Privatanteil Auto sowie die im Gegenzug im Veranlagungsverfahren gewährten Berufsauslagen betreffend Fahrzeugkosten des Rekurrenten. -9-