In der Zwischenzeit habe es aufgrund des Bundesgesetzes über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) eine Gesetzesänderung gegeben. Der Arbeitsweg der unselbständigen Tätigkeit könne in der Geschäftsbuchhaltung nicht mehr AHV-wirksam in Abzug gebracht werden. Der Arbeitsweg sei nicht geschäftsmässig begründet (§ 36 StG). Die zu tragenden privaten Fahrzeugkosten würden sich bei selbständig Erwerbenden aus dem Merkblatt NL 1/2007 und bei unselbständig Erwerbenden aus dem Steuergesetz und dem FABI ergeben.