Eine Begründung, dass der Jeep zu 100 % Geschäftsaufwand darstelle, fehle. Die Stetigkeit der Buchführung sei durchbrochen worden, in dem im Einspracheverfahren nach Vorladung ein Fahrzeug als rein privat umdeklariert worden sei. Zudem stimme es nicht, dass der LE KStA ausgeschlossen habe, dass zwei Fahrzeuge der Buchhaltung belastet werden könnten. Denn in seinem Bericht betreffend 2014 sei die Abschreibung des Toyotas berücksichtigt worden und bei der Berechnung des Privatanteils sei der Arbeitsweg von beiden Rekurrenten herangezogen worden. Aus diesen Gründen könne der Einspracheentscheid vom 13. Juni 2018 keine vertrauensbildende Grundlage darstellen.