Weiter äusserte sich auch der LE KStA in der Vernehmlassung. Insbesondere verwies er dabei auf seinen Bericht vom 18. Oktober 2018 betreffend Steuerjahr 2014. Dort hielt er fest, dass der damals ausgeschiedene Privatanteil von CHF 8'047.00 zu gering sei gegenüber den in den Berufsauslagen deklarierten Autokosten von insgesamt CHF 9'016.00. Da man mit dem Auto nicht verdienen könne, müsse ein Privatanteil ausgeschieden werden, der auch privat getragen werde. Unter Festhaltung an der bewährten Praxis seien folglich CHF 3'776.00 zum bereits verbuchten Privatanteil -8-