Die Rekurrenten würden ihr Betriebsfahrzeug für diverse Transporte wie zum Beispiel von Gütern der H._____ und von Handwerksbetrieben, von Silowagenmulden oder für den Bezug von Ersatzteilen von G._____ in V._____ benötigen. Einbauten in Fahrzeugen seien sinnvoll für Handwerker, Servicemonteure oder Tierärzte, jedoch nicht für Landwirte. Soweit sich der LE KStA auf das Merkblatt NL 1/2007 und die Begrenzung der Fahrkostenabzüge (FABI) berufe, werde dieses beim Toyota eingehalten. Für den Jeep seien keine Berufsauslagen für das Fahrzeug geltend gemacht worden, weshalb das FABI nicht zur Anwendung kommen könne.