4.3. In der Einsprache beantragten die Rekurrenten, auf die Aufrechnung Privatanteil Auto von CHF 4'752.00 sei zu verzichten. Dabei verwiesen sie auf den Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 13. Juni 2018 betreffend die Steuerperiode 2014 und hielten fest, dass die Situation im Jahre 2017 unverändert geblieben sei. Im Einspracheentscheid vom 13. Juni 2018 wurde festgehalten, dass das Fahrzeug (Jeep) des Rekurrenten fast ausschliesslich geschäftlich genutzt werde, sowohl für die unselbständige wie auch für die selbständige Erwerbstätigkeit. Die Fahrtkosten würden deshalb vollumfänglich dem Geschäftsabschluss belastet, aber kein Privatanteil ausgeschieden.