Er deklarierte in der Steuerererklärung 2017 einen Gewinn von CHF 64'411.00. Andererseits war er in unselbständiger Tätigkeit beim D._____, T._____, angestellt und bezog ein Nettoeinkommen von CHF 46'049.00. Weiter war er als Präsident des Verwaltungsrats des E._____ AG, U._____, tätig und deklarierte hierfür ein Nettoeinkommen von CHF 4'131.00. Zusätzlich bezog er Sitzungsgelder in der Höhe von CHF 596.00 für seinen Nebenerwerb als Vorstand des F._____ (F._____). Als Berufskosten deklarierte er den Pauschalabzug von CHF 2'000.00 sowie die Auslagen bei Nebenerwerb im Umfang von CHF 596.00. Hingegen machte er keine Autokosten geltend.