4. 4.1. Der Rekurrent ist einerseits in selbständiger Haupterwerbstätigkeit als Landwirt tätig. Er deklarierte in der Steuerererklärung 2017 einen Gewinn von CHF 64'411.00. Andererseits war er in unselbständiger Tätigkeit beim D._____, T._____, angestellt und bezog ein Nettoeinkommen von CHF 46'049.00. Weiter war er als Präsident des Verwaltungsrats des E._____ AG, U._____, tätig und deklarierte hierfür ein Nettoeinkommen von CHF 4'131.00. Zusätzlich bezog er Sitzungsgelder in der Höhe von CHF 596.00 für seinen Nebenerwerb als Vorstand des F._____ (F._____).