1. Mit Verfügung vom 18. August 2020 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2017 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 103'700.00 und einem steuerbaren Vermögen von CHF 391'000.00 veranlagt. Dabei wurde unter anderem ein "Privatanteil Auto" von CHF 4'752.00 zum Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von A._____ hinzugerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 18. August 2020 haben A._____ und B._____ mit Schreiben vom 28. September 2020 Einsprache erhoben. Sie stellten den Antrag, die Aufrechnung "Privatanteil Auto" von CHF 4'752.00 sei zu streichen. 3. Mit Entscheid vom 24. September 2021 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.