10.2. Gemäss § 125 Abs. 1 StG werden im Ausland wohnhafte Personen für Vorsorgeleistungen an der Quelle besteuert. Gestützt auf diese Bestimmung ist der in Thailand wohnhafte Rekurrent für die erhaltene Kapitalzahlung - 16 - aus beruflicher Vorsorge an der Quelle zu besteuern. Der Rekursantrag 3, wonach die Gemeinde Q. anzuweisen sei, das Dossier des Rekurrenten an die Sektion Quellensteuer des Kantonalen Steueramtes zur Bearbeitung der Rückerstattung der abgeführten Quellensteuer über CHF 37'462.70 zu überweisen, ist daher ebenfalls abzuweisen.