Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) führt in den Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 115 vom 24. November 2009 zu der am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Änderung von Art. 2 Abs. 1bis FZG Folgendes aus (N 716 Ziff. 1): "Für welche Versicherten und Pensionskassen bringt der revidierte Art. 2 Abs. 1bis FZG eine Änderung? Worin besteht die Änderung gegenüber dem alten Recht?