Ehefrau des Rekurrenten sei thailändischer Herkunft und die Ehegatten hätten seit längerem das Ziel verfolgt, ihren Lebensmittelpunkt nach Thailand zu verlegen. Der Rekurrent und seine Ehefrau hätten sich in allen an ihre Arbeitgeber, ihre Vermieter, ihre Versicherungen, ihre Telekommunikationsanbieter und an weitere Adressaten gerichteten Kündigungsschreiben dahin geäussert, dass die Kündigungen allein aufgrund eines Wegzuges aus der Schweiz erfolgten. Daraus gehe unmissverständlich hervor, dass der Rekurrent und seine Ehefrau die Absicht gehabt hätten, definitiv aus der Schweiz wegzuziehen.