5. 5.1. 5.1.1. Die Vorinstanz führt im Einspracheentscheid aus, dass sich im internationalen Verhältnis das Besteuerungsrecht bei einer Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge 2. Säule nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen richte. Gemäss Art. 17 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vom 12. Februar 1996 könnten Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen (vorbehaltlich des vorliegend nicht interessierenden Art. 18 Abs. 2)