4. 4.1. Der Rekurrent kündigte seinen Arbeitsvertrag mit der D. per 31. August 2017. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses war er 60 Jahre alt (Geburtsdatum: tt.mm. 1957). Unbestrittenermassen hatte der Rekurrent bis am 4. September 2017 in Q. Wohnsitz (vgl. Hauptwohnsitzbescheinigung und Rekurs S. 6). Die Rekurrenten verliessen die Schweiz am -5- 4. September 2017, um nach Thailand auszuwandern; am 5. September 2017 reisten sie in Thailand ein.