1. Mit Verfügung vom 16. März 2021 wurde A. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2017 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 418'100.00 (Jahressteuer) veranlagt. 2. Gegen die Verfügung vom 16. März 2021 liess A. mit Schreiben vom 13. April 2021 Einsprache erheben und die folgenden Anträge stellen: "1. Die definitiven Steuerveranlagungen betreffend die Staats- und Gemeindesteuern 2017 sowie die direkte Bundessteuer 2017 vom 16. März 2021 seien aufzuheben.