Der Rekurrent gibt an, dass mit dem privaten Fahrzeug keine 8'500 Kilometer für private Fahrten zurückgelegt würden. Er benutze das Auto für folgende privaten Fahrten: Monatsstamm Y. (12 x 34 km = 408 Kilometer), Einkauf am Samstagvormittag (46 x 16 km = 736 km), Fahrten nach U. (12 x 200 km = 2'400 km), total 3'544 Kilometer. Rund 500 Kilometer seien noch dazuzuzählen für Restaurantbesuche und den monatlichen Termin beim Coiffeur. Nach Abzug der geltend gemachten Kilometer für den Arbeitsweg in der Höhe von 3'416 Kilometer würden somit immer noch weitere 2'200 Kilometer für private Fahrten wie Arzttermine verbleiben.