5.4. Gemäss Angaben der Rekurrenten arbeitet die Rekurrentin 50 % im Bestattungsinstitut. Die Einsätze seien jeweils unregelmässig je nach Arbeitsanfall drei bis vier Mal pro Woche vor- und/oder nachmittags, bei Ferienabwesenheiten auch die ganze Woche. Wegen den unterschiedlichen Arbeitszeiten können die Rekurrenten nicht mit einem Fahrzeug zur Arbeit fahren.