Bei Anrufen der Polizei über Mittag könne die Reaktionszeit reduziert werden und nicht selten würden Vorfahrten von Sarg- und Wäschelieferanten über Mittag erfolgen, zudem erfolgten gelegentlich auch Trauergespräche über Mittag. Aus diesen Gründen sei der Rekurrent von Montag bis Freitag lückenlos über Mittag in der Firma anwesend. Im Einspracheverfahren hatte der Rekurrent demgegenüber angegeben, dass im E. AG fixe Arbeitszeiten von 07.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr gelten. Zudem leiste der Rekurrent jeweils über Mittag Pikettdienst. Wenn jemand vor Ort klingle, werde dies auf sein Mobiltelefon umgeleitet und er fahre umgehend nach T.