5.2. Der Rekurrent beruft sich im Rekursverfahren darauf, dass aufgrund des Telefondienstes die Mittagspause in der Zeit von 12 Uhr bis 13 Uhr stattfinden musste. Wenn er diesen Zeitraum für eine Mittagspause zu Hause in Q. nutzen möchte, würde ihm bei Normalverkehr abzüglich Fahrtzeit lediglich eine knappe halbe Stunde verbleiben. Weiter sei die Entgegennahme von Telefonaten im Auto mühsam. Bei Anrufen der Polizei über Mittag könne die Reaktionszeit reduziert werden und nicht selten würden Vorfahrten von Sarg- und Wäschelieferanten über Mittag erfolgen, zudem erfolgten gelegentlich auch Trauergespräche über Mittag.