Weiter benötige der Rekurrent sein privates Auto für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort und zwar von Montag bis Freitag jeweils morgens und abends (total 220 Fahrten pro Jahr) sowie Samstag nachmittags durchschnittlich zweimal pro Monat für Trauergespräche in der Firma bzw. zur Bearbeitung von laufenden Aufgaben der Geschäftsführung, was zusätzlich 24 Fahrten pro Jahr ergäbe. Bei einer Wegstrecke von 7 km zwischen Wohn- und Arbeitsort, folglich 14 km für Hin- und Rückfahrt, resultiere bei 244 Fahrten eine jährliche, berufsbedingte Fahrtleistung von 3'416 km.