Dass teilweise Pikett-Einsätze von zu Hause aus geleistet worden seien, erscheine wahrscheinlich. Den eingereichten Unterlagen sei zu entnehmen, dass hierfür keine Entschädigung durch die Firma bezahlt worden sei. Folglich gewährte die Steuerkommission Q. im Einspracheverfahren Fahrtkosten von CHF 840.00 (1'200 km à CHF 0.70) als Berufsauslagen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit.