Aus diesem Grund werde für 110 Arbeitstage der Verpflegungsabzug gewährt. Bezüglich den Fahrtkosten bringt die Steuerkommission Q. vor, dass aufgrund der eingereichten Servicerechnungen mit dem Privatfahrzeug eine jährliche Fahrtleistung von rund 9'700 km ausgewiesen sei. Abzüglich den privaten Fahrten bei einer normalen Fahrleistung von 8'500 km würden aber nur 1'200 km für den Arbeitsweg oder geschäftliche Fahrten verbleiben. Dies lasse vermuten, dass der Rekurrent auch ab und zu ein Geschäftsfahrzeug nutze. Dass teilweise Pikett-Einsätze von zu Hause aus geleistet worden seien, erscheine wahrscheinlich.