3. Mit Entscheid vom 18. August 2021 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Das steuerbare Einkommen wurde auf CHF 114'300.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 119'50.00) reduziert. Die von A. geltend gemachten Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung und die Fahrkosten wurden weiterhin nicht im beantragen Umfang gewährt. 4. Den Einspracheentscheid vom 18. August 2021 (Zustellung am 7. Oktober 2021) liessen A. und B. mit Rekurs vom 15. Oktober 2021 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie stellen den: "ANTRAG