1. Mit Verfügung vom 23. April 2020 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 116'800.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 122'600.00) veranlagt. Dabei wurden unter anderem die als Berufsauslagen von A. und B. deklarierten Mehrkosten für auswärtige Verpflegung von CHF 3'200.00 bzw. CHF 1'650.00 sowie die Fahrtkosten von A. von CHF 2'803.00 gestrichen. 2. Gegen die Verfügung vom 23. April 2020 liessen A. und B. mit Schreiben vom 4. Mai 2020 Einsprache erheben und unter anderem beantragen, es seien die in der Steuererklärung deklarierten Fahr- und Verpflegungskosten als Berufsauslagen zu gewähren.